Der ehrenamtliche Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei, höchstens aber vier weiteren Mitgliedern. Die Aufgaben- verteilung innerhalb des Vereins regelt die Geschäftsordnung. Die Vorstands- mitglieder werden für zwei Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Der Verein hat ca. 65 Mitglieder, die auf der Mitgliederversammlung per Beschluss Aufgaben und Ziele des Vereins mitbestimmen.













